Partyzettel
Der Kauf von Tickets sowie der Einlass ist allen volljährigen Gästen grundsätzlich gestattet.
Gäste ab 16 Jahren erhalten gemäß §3 unserer AGB Zutritt ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson/Begleitperson mit dem sog. Partyzettel, welcher auf der Homepage abrufbar ist. Es muss genau dieses Dokument verwendet werden, andere Vorlagen sind nicht gestattet.
Folgende Bestimmungen gelten:
• Wenn die Aufsichtsperson die Veranstaltung verlässt, muss der Minderjährige ebenfalls die Veranstaltung verlassen
• Die Abgabe eines amtlichen Lichtbild-Dokuments wird dem Veranstalter vorbehalten
• Beim Einlass wird geprüft, ob die angegebenen Daten auf dem Partyzettel korrekt sind (Prüfung gegen amtlichen Lichtbildausweis von Gast und Aufsichtsperson) sowie ob die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen vorhanden ist
• Der Partyzettel muss in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden: einer verbleibt beim Veranstalter, einer verbleibt bei der Aufsichtsperson
• Eine Aufsichtsperson/Begleitperson darf max. 1 Person zum Festival begleiten
Minderjährige (unter 18 Jahre) dürfen nur Bier, Weinschorle und alkoholfreie Getränke konsumieren. Alle anderen alkoholischen Getränke werden nicht an minderjährige Personen verkauft.
Bei Zuwiderhandlung werden der Minderjährige und die Aufsichtsperson vom Gelände verwiesen.